Bei Verfügungen von Todes wegen sind sämtliche Zuwendungen an die Stiftung Erbschaftsteuerfrei.
Das Vermögen bleibt also ungeschmälert erhalten.
Bei Zustiftungen und Spenden sind die Beträge in der Einkommenssteuer absetzbar, die Stiftung ist berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen.
LZO Elsfleth |
OLB Elsfleth |
Raiba Wesermarsch-Süd |
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